BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
Die Wiener Sängerknaben Konzertsaal Betriebs GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG, BGBl. I Nr. 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.muth.at.
STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ sowie mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nur teilweise vereinbar, da die unten aufgeführten Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind.
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
-
Fokus- und Tastatursteuerung
Interaktive Elemente wie Menüeinträge, Filter- und Slideshow-Buttons sowie Quick-Buy-Container sind nicht überall per Tastatur zugänglich bzw. zeigen keinen klaren sichtbaren Fokus (WCAG 2.1.1, 2.4.3, 2.4.7). Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise zu beseitigen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist. Die Tab-Reihenfolge auf mehreren Seiten (z. Startseite, Kalender, Mediathek) ist nicht durchgängig logisch gestaltet. Wir arbeiten an einer Verbesserung der Navigationslogik.
-
Kontrastprobleme
Textelemente im Header und Footer sowie Menülinks weisen teilweise unzureichenden Farbkontrast auf (WCAG 1.4.3). Wir arbeiten an einer Optimierung der Farbkontraste.
-
Fehlende Alternativtexte und ARIA-Labels
Einige Grafiken (z. Partnerlogos) sowie Buttons und Links (z. B. „Mehr lesen“, „Zurück nach oben“, Soziale Medien) enthalten keine oder unzureichende beschreibende Labels bzw. ARIA-Tags (WCAG 1.1.1, 4.1.2). Wir bemühen uns, aussagekräftige Alternativtexte und semantische Markierungen nachzurüsten.
-
Multimedia-Inhalte
Videos in der Mediathek verfügen nicht durchgängig über Untertitel oder Transkripte. Damit sind die Kriterien 1.2.2 und 1.2.3 nicht erfüllt. Wir arbeiten daran, Untertitel und Transkripte bereitzustellen.
-
Formulare
Eingabefelder, z. das Newsletter-Formular oder das Suchfeld im Kalender, sind nicht ausreichend beschriftet (WCAG 1.3.1, 4.1.2). Eine Anpassung zur besseren Screenreader-Kompatibilität ist in Arbeit.
-
Semantische Struktur
Auf mehreren Seiten werden semantisch nicht korrekte HTML-Tags verwendet (z. fehlen <header> oder <footer>), es existieren leere Überschriftenebenen (z. B. auf der Kontaktseite) (WCAG 1.3.1). Wir arbeiten an einer semantisch korrekten Strukturierung des HTML-Codes.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Einige ältere PDF- und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei (§ 2 Abs 3 lit a WZG), etwa aufgrund fehlender Tags oder Strukturinformationen.
- Live-Übertragungen und ältere Medieninhalte sind gemäß § 2 Abs 3 lit b und c WZG teilweise nicht barrierefrei.
ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.
Die Beurteilung der Website erfolgte im Rahmen einer internen Evaluierung durch manuelle Tests und automatisierte Tools wie NVDA Screenreader, WAVE Tool, Google Chrome Inspektionswerkzeuge, durchgeführt auf mehreren Seitentypen (Startseite, Programm, Mediathek etc.).
FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Wiener Sängerknaben Konzertsaal Betriebs GmbH
E-Mail: office@muth.at
Betreff: Meldung einer Barriere auf der Website www.muth.at
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die betroffene(n) URL(s).
DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Wenn Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen.
Diese überprüft, ob ein Verstoß gegen die Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes vorliegt, und kann Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen.