HAUSORDNUNG

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte anerkennt die Besucherin oder der Besucher die Hausordnung und die Platzordnung des MuTh – Konzertsaal, Bühne und Programm.

Hausordnung_und-Platzordnung-Oktober 2022 (pdf)

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hausordnung

Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Hausordnung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

MuTh – Konzertsaal der Wiener Sängerknaben wird von der Wiener Sängerknaben Konzertsaal Betriebs GmbH betrieben.

Unser Haus möchte den hohen Ansprüchen und Erwartungen gerecht werden und jedem Mitarbeiter ein angenehmes und freundschaftliches Arbeitsklima schaffen.

Besuchern ist der Zutritt ausschließlich zu den für Zuschauer bestimmten Räume gestattet. Bei Veranstaltungen mit Ticketverkauf/-ausgabe dürfen Besucher ohne Eintrittskarte nicht in den Saal eingelassen werden. Der Zutritt zur sowie der Aufenthalt auf der Bühne – einschließlich Nebenräume, Magazine, Künstlergarderoben und Duschen – ist ausschließlich befugten Personen gestattet.

Mit Ausnahme der öffentlichen Besucherbereiche (Foyers, Toiletten) sind alle Bereiche im MuTh (inkl. des Saales) während der Kassaöffnungszeiten verschlossen zu halten. Außerhalb der Vorstellungs-, bzw. der ist der Konzertsaal verschlossen zu halten.  Für Künstler ist der Zutritt zum Konzertsaal ist ausschließlich über den Künstlereingang, welcher sich bei den administrativen Räumlichkeiten im hinteren Teil des Gebäudes befindet, möglich.

Die Betriebsräume wie Büros, Saal, Bühne, etc. sind stets sauber zu halten. Etwaige Verunreinigungen während des Besucherverkehrs sind dem Reinigungspersonal oder der Haustechnik zu melden, welche die Entfernung der Verunreinigungen veranlassen.

Alle Verkehrswege, Fluchtwege, Einfahrten und Ausgänge sind immer frei zu halten. Die vier ausschließlich für ihren Verwendungszweck vorgesehenen Rollstuhlplätze sind gekennzeichnet und dürfen nicht verstellt werden (keine Kameras, Bekleidung, etc.). Beschilderungen, Spiegel und Bilder sind in allen öffentlichen Bereichen unverrückbar zu befestigen. Es dürfen ausschließlich Teppiche mit einer Anti-Rutschbeschichtung verwendet werden.

Solange sich Personen in der Betriebsanlage aufhalten, sind alle Türen, Tore und insbesondere Notausgangstüren unversperrt zu halten. Die Saaltüren sind zu Beginn einer Vorstellung, in den Pausen und nach dem Ende einer Vorstellung offen zu halten.

Bekleidungsstücke, wie Mäntel, Hüte, Jacken, Rucksäcke, Regenschirme oder Ähnliches müssen in der Publikumsgarderobe im Untergeschoß abgegeben werden. In den Saal, in das Café sowie in andere Räumlichkeiten mitgebrachte Kleidungsstücke müssen anbehalten werden. Stöcke usw., dürfen ausschließlich von Personen mit besonderen Bedürfnissen (wie z.B. Gehbehinderung, Sehbehinderung etc.) in den Saal mitgenommen werden. Dem Publikumsdienst ist es nicht gestattet, Besuchern Kleidungsstücke in den Saal nach zu bringen. Den Anweisungen des Publikumsdienstes ist vor, während und nach einer Vorstellung im MuTh unbedingt Folge zu leisten.

Das MuTh bietet zahlreiche für Kleinkinder geeignete Vorstellungen. Bei allen Veranstaltungen bitten wir Sie, das Mindestalter von vier Jahren zu beachten. Bei nicht jugendfreien Vorstellungen kann der Publikumsdienst Kindern den Zutritt zum Saal verwehren. In diesem Fall erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspersonen die ermäßigten Kartenpreise zurückerstattet. Besucher mit Kindern, die einen Kinderwagen benötigen, müssen diesen in der Publikumsgarderobe abgegeben. Kinderwägen, Roller, Inlineskates, Rollschuhe usw. sind im Saal nicht erlaubt. Fahrräder dürfen ausschließlich an den vor dem MuTh angebrachten Fahrradständern abgestellt werden.

Das Mitbringen von Tieren ist mit Ausnahme von Blindenführ- und Partnerhunden für behinderte Menschen gem. § 32 (4) Wiener Veranstaltungsstättengesetz untersagt.

Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt, es befinden sich vor dem MuTh dafür vorgesehene und gekennzeichnete Raucherplätze.

Das Lagern von leicht brennbaren Gegenständen ist im gesamten Gebäude untersagt. Alle Mitarbeiter des MuTh müssen mit der Brandschutzordnung vertraut sein. Mitarbeiter des Publikumsdienstes haben stets ihre Dienstkleidung (Hose, Sakko und Namensschild) zu tragen. Sie sind angehalten, sich den Besuchern gegenüber höflich zu verhalten.

Sollten sich Besucher nicht an die Anweisungen der Mitarbeiter des MuTh halten, ist dies unverzüglich dem Verantwortlichen (z.B. GF) zu melden.

Bei medizinischen Notfällen ist unverzüglich die Rettung (144) zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Rettung müssen sich die Ersthelfer um die Notversorgung kümmern.

Das Mitbringen von Getränken und Speisen in den Konzertsaal ist ausnahmslos nicht gestattet.

Dem Publikum ist nicht erlaubt, private Ton-, Video- und Fotoaufnahmen einer Vorstellung zu machen. Werden im Rahmen einer Vorstellung Foto- und Filmaufnahmen seitens MuTh (bzw. eines anderen Veranstalters) gemacht, so erteilen die Besucher ihre Zustimmung, dass die von ihnen gemachten Aufnahmen entschädigungslos vom MuTh (bzw. vom jeweiligen Veranstalter) verwendet werden dürfen.

Jeder Zuschauer hat einen eigenen Sitzplatz. Es gibt keine Schoßplätze.  Bei Vorstellungen mit Sitzplatznummern, ist es den Besuchern nicht erlaubt, sich auf andere als die von ihnen zugewiesenen Plätze zu setzen, außer sie werden vom Publikumsdienst dazu aufgefordert.

Zuspätkommende Besucher werden ausschließlich während der geeigneten Pausen oder Unterbrechungen vom Publikumsdienst in den Saal gebracht. Zuspätkommende Besucher dürfen die Vorstellung nicht stören und können vom Publikumsdienst auf andere Sitzplätze gesetzt werden.

Es ist den Besuchern nicht erlaubt Vorstellungen durch Lärm, Buhrufe, oder durch das Mitbringen von Plakaten, Fahnen, Schildern oder ähnlichen zu stören. Personen die Vorstellungen stören, dürfen vom Publikumsdienst des Saales verwiesen werden. Personen, die Vorstellungen stören, andere Besucher oder Künstler belästigen, das Haus verunreinigen, betrunken randalieren, können mit einem Hausverbot versehen werden.

Eine dem Anlass angemessene Kleidung der Besucher ist ausdrücklich erwünscht.

Die Behördliche genehmigte Zuschauerzahl darf nicht überschritten werden.

Gezeichnet: Elke Hesse, Geschäftsleitung

Stand Oktober 2022
Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, unsere Hausordnung jederzeit zu ändern.

Platzordnung

Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Hausordnung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

MuTh – Konzertsaal der Wiener Sängerknaben wird von der Wiener Sängerknaben Konzertsaal Betriebs GmbH betrieben.

Unser Haus möchte den hohen Ansprüchen und Erwartungen gerecht werden und jedem Mitarbeiter ein angenehmes und freundschaftliches Arbeitsklima schaffen.

Besuchern ist der Zutritt ausschließlich zu den für Zuschauer bestimmten Bereichen gestattet. Der Zutritt zur sowie der Aufenthalt auf der Bühne – einschließlich Nebenräume. Magazine, Künstlergarderoben und Duschen – ist ausschließlich befugten Personen gestattet.

Im Falle, dass der Außenbereich als Veranstaltungsstätte genutzt wird, ist der Zutritt nur mit Eintrittskarte oder Einladung erlaubt.

Mit Ausnahme der öffentlichen Besucherbereiche (Foyers, Toiletten, Café Maximilian, Tageskassa) sind alle Bereiche im MuTh (inkl. des Saales) während der Außenveranstaltung verschlossen zu halten.

Alle Verkehrswege, Fluchtwege, Einfahrten und Ausgänge sind immer freizuhalten.

Folgende Gegenstände sind zur Mitnahme verboten:

·         Waffen

·         Fahnen

·         Roller

·         Inlineskates, Rollschuhe

·         Essen und Getränke

·         Laserpointer

·         Etc.

Besucher mit Kindern, die einen Kinderwagen benötigen, müssen diese vor dem bestuhlten Bereich abgeben. Fahrräder dürfen ausschließlich an den vor dem MuTh angebrachten Fahrradständern abgestellt werden.

Das Mitbringen von Tieren ist mit Ausnahme von Blindenführ- und Partnerhunden für behinderte Menschen gem. § 32 (4) Wiener Veranstaltungsstättengesetz untersagt.

Für das Verhalten im Gefahrenfall ist ein Sicherheitsleitfaden sowie die folgenden Sicherheitsdokumente gültig:

·         Evakuierung oder Brandfall bei Veranstaltungen im Außenbereich des MuTh

·         Verhalten der Mitarbeiter im Brandfall

·         Notfallplan BOMBENDROHUNG

Dazu kommen noch folgende Maßnahmen:

Für den sicheren und reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen (kurz VA) sind folgende Personen verpflichtend anwesend:

·         Abenddienst – diese Personen vertritt bei den VA das Haus und die Geschäftsführung und trifft alle Entscheidungen, außer bei Brandalarm. Erreichbarkeit: +43 1 347 80- 30/31

·         Brandschutzbeauftragter: Entscheidung bei Brandalarm.

·         Oberbilleteur: Zuständig für den Publikumsdienst. Erreichbarkeit: +43 1 347 80- 66

·         Bühnenmeister: Zuständig für alle Beteiligten (Künstler, Musiker und Bühnentechniker) auf und hinter der Bühne

Während der gesamten Veranstaltungsdauer ist eine mit erster Hilfeleistung betraute Person, ausgestattet mit einer Erste-Hilfe-Ausrüstung (medizinische Grundausstattung), anwesend.

Alle Mitarbeiter des MuTh müssen mit der Brandschutzordnung vertraut sein. Mitarbeiter des Publikumsdienstes haben stets ihre Dienstkleidung (Hose, Sakko und Namensschild) zu tragen. Sie sind angehalten, sich den Besuchern gegenüber höflich zu verhalten.

Der Besucher ist angehalten, den Anweisungen der Mitarbeiter des MuTh, Folge zu leisten.

Dem Publikum ist nicht erlaubt, private Ton-, Video- und Fotoaufnahmen einer Vorstellung zu machen. Werden im Rahmen einer Vorstellung Foto- und Filmaufnahmen seitens MuTh (bzw. eines anderen Veranstalters) gemacht, so erteilen die Besucher ihre Zustimmung, dass die von ihnen gemachten Aufnahmen entschädigungslos vom MuTh (bzw. vom jeweiligen Veranstalter) verwendet werden dürfen.

Jeder Zuschauer hat einen eigenen Sitzplatz. Es gibt keine Schoßplätze.  Bei Vorstellungen mit Sitzplatznummern, ist es den Besuchern nicht erlaubt, sich auf andere als die von ihnen zugewiesenen Plätze zu setzen, außer sie werden vom Publikumsdienst dazu aufgefordert.

Die Behördliche genehmigte Zuschauerzahl darf nicht überschritten werden.

Gezeichnet: Elke Hesse, Geschäftsleitung

Stand Oktober 2022
Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, unsere Platzordnung jederzeit zu ändern